Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: WinFonds-Werbung „Sparbuch für Gewinner“ mit der Farbmarke der Sparkasse ist unzulässig

Die Werbung eines privaten Glücksspiel-Anbieters, welche ein "Sparbuch für Gewinner" in der roten Farbe der Sparkassen abbildet, ist rechtswidrig, so das OLG Köln <link http: www.gluecksspiel-und-recht.de urteile gluecksspielwerbung-darf-nicht-in-sparkassen-rot-gestaltet-sein-6-u-66-09-oberlandesgericht-koeln-20090925.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 25.09.2009 - Az.: 6 U 66/09).

Der Beklagte, ein privater Glücksspiel-Anbieter, der "WinFonds" herausgab, warb mit einem "Sparbuch für Gewinner", das in sparkassenroter Farbe gehalten war.

Der Dachverband der deutschen Sparkassen sah darin eine Markenverletzung und zugleich einen Wettbewerbsverstoß und klagte auf Unterlassung.

Zu Recht wie die Kölner Richter nun entschieden.

Die Farbmarke der Sparkasse sei eine sehr bekannte Marke und habe Verkehrsdurchsetzung erlangt. Die in derselben Farbe gehaltene Werbung des Beklagten ziele auf eine Rufausbeutung und Verwässerung der Marke der Sparkasse und sei deshalb wettbewerbswidrig.

Rechts-News durch­suchen

04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen
28. August 2026
Wenn ein Online-Shop ein Kundenkonto nur bei zwingender Einwilligung zum Newsletter anbietet, verstößt er gegen das datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen