Der Fernsehsender RTL hat einen Anspruch auf die Domain "dsds.biz" <link http: www.online-und-recht.de urteile rtl-kann-herausgabe-der-domain-dsds-biz-verlangen-d2011-2148-wipo-schieds_und_mediationszentrum-20120130.html _blank external-link-new-window>(WIPO-Verfahren Nr. D2011-2148).
Ein Unternehmer hatte sich die Domain "dsds.biz" registriert. Auf der dazugehörigen Website fanden sich neben zwei Werbeanzeigen ein Kalender mit den dazugehörigen Textzeilen "DSDS Top 15 2012… Wer ist in den Top 15 bei Deutschland sucht den Superstar?"
Der Fernsehsender RTL sah in der Registrierung der Domain eine Verletzung ihrer Markenrechte und verlangte die Domain heraus.
Zu Recht wie im WIPO-Schiedsverfahren nun festgestellt wurde.
Der Beklagte habe kein berechtigtes Interesse an der Nutzung der Domain "dsds.biz".
Vielmehr handle er bösgläubig, da er die Medienpräsenz der Fernsehformats "Deutschland sucht den Superstar" ausnutze, um möglichst viele Internetnutzer auf seine Website zu führen. Die Seite erwecke zudem durch ihre Aufmachung den Eindruck, sie stehe in Verbindung mit der eingetragenen Marke der Klägerin.