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Kategorie: Onlinerecht

LG Saarbrücken: Musikindustrie hat strafrechtliche Akteneinsicht in P2P-Fällen

Nach Ansicht des LG Saarbrücken <link http: www.online-und-recht.de urteile strafrechtliche-akteneinsicht-in-p2p-urheberrechtsverletzungen-2-qs-11-09-landgericht-saarbruecken-20090702.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 02.07.2009 - Az.: 2 Qs 11/09) hat die Musikindustrie einen Anspruch auf Akteneinsicht bei P2P-Urheberrechtsverletzungen.

Im vorliegenden Fall hatte der Beschuldigte rund 3.000 Dateien illegal zum Download angeboten. Die Staatsanwaltschaft lehnte die Akteneinsicht ab.

Zu Unrecht wie die Saarbrücker Richter nun entschieden.

Die Akteneinsicht sei nicht unverhältnismäßig. Zum einen liege bei 3.000 Audio-Dateien keine bagatellartige Rechtsverletzung mehr vor. Zum anderen würde bei einer Verweigerung der Akteneinsicht der gesetzlich gewollte urheberrechtliche Schutz vollständig ins Leere laufen, da der Geschädigte nicht den Täter ermitteln könne.

Daher sei der Musikindustrie Akteneinsicht zu gewähren.

Anfang 2008 war das LG Saarbrücken <link http: webhosting-und-recht.de urteile landgericht-saarbruecken-20080128.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 28.01.2008 - Az.: 5 (3) Qs 349/07) noch anderer Ansicht und hatte eine Einsichtnahme in die Strafakten abgelehnt, da unklar sei, wer der Täter sei und somit die schützwürdigen Interesse der beschuldigten Person überwiegten.

 

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