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Kategorie: Onlinerecht

AG Krefeld: Vorzeitige Beendigung eBay-Auktion bei Beschädigung

Wird der Gegenstand einer eBay-Auktion während der Versteigerung beschädigt, kann der Verkäufer von seinem Verkaufsangebot zurücktreten (AG Krefeld, Urt. v. 07.06.2013 - Az.: 5 C 352/12).

Der Beklagte bot bei eBay ein Mobilfunkgerät zum Verkauf an. Während der Versteigerung wurde das Gerät beschädigt. Der potentielle Käufer akzeptierte dies nicht, sondern klagte auf Herausgabe des Gegenstandes.

Zu Unrecht wie nun das LG Krefeld entschied.

Wie bereits der BGH in seiner Grundlagen-Entscheidung <link http: www.online-und-recht.de urteile vorzeitige-beendigung-von-ebay-auktion-wegen-diebstahls-viii-zr-305-10-bundesgerichtshof--20110608.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 08.06.2011 - Az.: VIII ZR 305/10) ausgeführt habe, seien die allgemeinen Bestimmungen von eBay entsprechend heranzuziehen. Danach könne u.a. vom Angebot zurückgetreten werden, wenn der Kaufgegenstand zwischenzeitlich beschädigt werde.

Da dies hier nachweislich der Fall gewesen sei, habe der Beklagte vom Vertrag Abstand nehmen dürfen.

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