Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BGH: Wirtschaftsunternehmen müssen auch scharfe und überzogene Meinungsäußerungen hinnehmen

Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung <link http: www.online-und-recht.de urteile freie-meinungsaueusserung-contra-recht-am-eingerichteten-und-ausgeuebten-gewerbebetrieb--bundesgerichtshof-20141216 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 16.12.2014 - Az.: VI ZR 39/14) noch einmal klargestellt, dass Wirtschaftsunternehmen grundsätzlich auch scharfe und überzogene Meinungsäußerungen hinnehmen müssen.

Eine wertende Kritik an der gewerblichen Leistung eines Wirtschaftsunternehmens ist in der Regel auch dann vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt, wenn sie scharf und überzogen formuliert ist. Sie kann nur unter engen Voraussetzungen als Schmähkritik angesehen werden.

Da sich Wirtschaftsunternehmen in der Öffentlichkeit bewegen, müssen sie daher grundsätzlich eine kritische öffentliche Diskussion hinnehmen.

Rechts-News durch­suchen

02. Dezember 2024
Die Bewerbung eines veganen Getränks als „Eierlikör-Alternative“ ist unzulässig, da sie eine irreführende Verbindung zur geschützten Kategorie…
ganzen Text lesen
29. November 2024
CBD-Mundpflegesprays gelten als Lebensmittel und fallen daher unter das Verkaufsverbot der Düsseldorfer Allgemeinverfügung.
ganzen Text lesen
27. November 2024
Eine Online-Werbung mit "10-jähriger Garantie" ist irreführend, wenn Verbraucher nicht klar erkennen können, dass Teile des Produkts von der Garantie…
ganzen Text lesen
26. November 2024
Ein Onlineshop handelt irreführend, indem Kundenbewertungen mit Gewinnspiel-Anreizen erzeugt werden, ohne dies ausreichend kenntlich zu machen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen