Eine kritische Meinungsäußerung über ein Wirtschaftsunternehmen kann das allgemeine Unternehmenspersönlichkeitsrecht verletzen, wenn sie auf falschen oder bewusst unwahren Tatsachenbehauptungen basiert <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(LG Köln, Urt. v. 25.02.20215 - Az.: 28 O 419/14).
Herkömmlicherweise müssen Unternehmen auch kritische und überzogene Meinungsäußerungen hinnehmen, da diese grundsätzlich vom Grundgesetz geschützt sind <link http: www.online-und-recht.de urteile freie-meinungsaueusserung-contra-recht-am-eingerichteten-und-ausgeuebten-gewerbebetrieb--bundesgerichtshof-20141216 _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 16.12.2014 - Az.: VI ZR 39/14).
Im vorliegenden Fall entschied das LG Köln jedoch ausnahmsweise anders und nahm eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Unternehmens an.
Dies sei dann der Fall, wenn die Meinungsäußerung auf falschen oder bewusst unwahren Tatsachenbehauptung basiere. Denn dann trete das Recht auf freie Meinungsäußerung idR. hinter das Recht des Unternehmens zurück.
Davon sei auch im vorliegenden Fall auszugehen, so die Richter. Denn die beanstandeten Erklärungen beträfen Sachverhalte, die falsch seien. Daher sei das betroffene Unternehmen in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt.