Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Brandenburg: Zeitliche Befristung von Online-Gutschein wirksam

Das OLG Brandenburg (Urt. v. 11.06.2013 - Az.: 6 U 98/12) hat entschieden, dass die zeitliche Befristung von Online-Gutscheinen unter gewissen Umständen erlaubt ist.

Der Verbraucher konnte über eine Internet-Gutscheinplattform einen Coupon für zwei Fahrstunden für 9,- EUR erwerben. Nach den AGB des Plattformbetreibers war die Laufzeit jedoch auf 1 Jahr begrenzt.

Die Brandenburger Richter stuften dies aufgrund der besonderen Umstände als wettbewerbsgemäß ein.

Das Äquivalenzinteresse sei nicht verletzt, denn der Kunde entrichte für die Rabattierung keine gesonderte Vergütung. Vielmehr erhalte er für einen erheblich reduzierten Preis (hier: 9,- EUR) eine Leistung im Werte von 50,- EUR.

Darüber hinaus würden im vorliegenden Fall Leistungen beworben, die der Kunde herkömmlicherweise innerhalb kurzer Zeit in Anspruch nehme. Wer eine Fahrerlaubnis erwerben wolle, treffe diese Entscheidung - bis auf wenige Ausnahmefälle - nur einmal. Die Wahl für eine Fahrschule und die Inanspruchnahme der Leistung würden idR. zeitlich zusammen fallen. In einer solchen Konstellation werde der Kunde nicht benachteiligt, wenn der Unternehmer seine Pflichten zeitlich begrenze, um nicht jahrelang in Anspruch genommen zu werden.

Die Frage, ob die zeitliche Befristung von (Online-) Gutschein erlaubt oder verboten ist, ist in der Rechtsprechung umstritten. Das KG Berlin <link http: www.dr-bahr.com news zeitliche-befristung-von-groupon-gutschein-ist-erlaubt.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 04.07.2013 - Az.: 23 U 206/11) bejaht die Zulässigkeit, während das AG Köln <link http: www.justiz.nrw.de nrwe ag_koeln j2012 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 04.05.2012 - 118 C 48/12) oder das LG Braunschweig <link news befristung-eines-online-gutscheins-auf-24-monate-unwirksam.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 08.11.2012 - Az.: 22 O 211/12) eine Unwirksamkeit annehmen.

Rechts-News durch­suchen

26. Januar 2026
Wer ein Auto bezahlt, abholt und ein Jahr nutzt, kann sich nicht wegen eines fehlerhaften Online-Bestellbuttons vom Kauf lösen.
ganzen Text lesen
23. Januar 2026
Wer ein Angebot prüft, nachverhandelt und annimmt, kann den Vertrag nicht wegen einer Überraschungssituation nach § 312 b BGB (Außerhalb von…
ganzen Text lesen
21. Januar 2026
Unternehmen (hier: Fitness First) dürfen befristete Rabattaktionen nicht ohne sachliche Begründung verlängern, sonst täuschen sie Verbraucher.
ganzen Text lesen
13. Januar 2026
Ein Tofu-Produkt mit nur 36 % Füllmenge täuscht über den Inhalt und ist deshalb wettbewerbswidrig (Mogelpackung)
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen