Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Ulm: Zitate aus Leserbewertungen müssen Fundstelle angeben

Die Werbung mit Leserbeurteilungen ist nur dann zulässig, wenn die Fundstelle angegeben wird. Denn nur dann kann der Leser nachvollziehen, dass es sich bei der Bewertung um subjektive Eindrücke handelt und nicht um offizielle Testergebnisse <link http: www.online-und-recht.de urteile werbung-mit-leserbeurteilungen-nur-mit-fundstellenangabe-10-o-102-11-landgericht-ulm-20110930.html _blank external-link-new-window>(LG Ulm, Urt. v. 30.09.2011 - Az.: 10 O 102/11).

Der Beklagte, der Motoröle vertrieb, warb in verschiedenen Autozeitschriften mit Leserbeurteilungen, ohne dass diese näher gekennzeichnet gewesen waren.

Die Ulmer Richter stuften dies als wettbewerbswidrig ein.

Werde ein Produkt mit Testergebnissen beworben, müsse der Verbraucher klar und eindeutig darauf hingewiesen werden, wo er die näheren Angaben und Umstände zu diesem Test erfahren könne. 

Dieser Grundsatz gelte auch für Leserbewertungen. Auch hier müsse der Kunde darüber informiert werden, welche Fragestellungen der Leserumfrage beispielsweise zugrunde gelegen hätten.

Denn Testergebnisse und Leserbewertungen seien geeignet, die Kaufentscheidung des Verbrauchers erheblich zu beeinflussen. Gerade positive Werbebotschaften sorgten dafür, dass dem Produkt auch positive Eigenschaften zugesprochen würden. Insofern müsse deutlich herausgestellt werden, dass es ich um subjektive Meinungen und Eindrücke der Leser handle und nicht um offizielle Testergebnisse. 

Rechts-News durch­suchen

17. April 2026
Das Gericht weist die Klage gegen die Rabatte in der Penny-App ab, weil keine Benachteiligung älterer oder behinderter Menschen vorliegt.
ganzen Text lesen
17. April 2026
Die Klausel des Streamin-Anbieters, wonach eine Kündigung erst nach Verbrauch des Gutscheinguthabens wirkt, benachteiligt Kunden und ist unwirksam.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Wer drohendes gerichtliches Verbot ignoriert und seine Post schlecht organisiert, handelt schuldhaft und riskiert ein Ordnungsgeld.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Die Werbung für Fruchtsaft mit "Immunkraft" ist unzulässig, da eine stärkende Wirkung fürs Immunsystem verspricht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen