Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Frankfurt a.M.: Reklame mit Testergebnis muss Hinweis auf Rang im Gesamturteil enthalten

Bei der Werbung mit einem Testergebnis muss auch die jeweils konkrete Position angegeben werden, so das OLG Frankfurt a.M. <link http: www.online-und-recht.de urteile werbung-mit-testergebnis-muss-rang-des-qualitaetsurteils-nennen-6-w-177-10-oberlandesgericht-frankfurt-20110113.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 13.01.2011 - Az.: 6 W 177/10).

Die Beklagte warb für ihr Produkt mit dem Testergebnis "Gut - Note 2,2". Angegeben wurde dabei lediglich die Gesamtteilnehmeranzahl "Im Test 42 Produkte".

Die Frankfurter Richter stuften diese Aussage als wettbewerbswidrig ein.

Bei einer Werbung mit Testergebnissen müsse nicht nur die jeweilige Fundstelle angegeben werden, sondern insbesondere auch, welche Position das Produkt im Gesamtrang ab.

Im konkreten Fall waren die Produkte zum erheblichen Teil mit "Sehr gut" bewertet worden. Werde nun ausschließlich mit dem Ergebnis "Gut - Note 2,2" geworben, so werde der irreführende Eindruck erweckt, die Ware habe überdurchschnittlich gut abgeschnitten, was aber gerade nicht der Fall.

Rechts-News durch­suchen

10. November 2025
Ein Online-Attest ohne Arztkontakt rechtfertigt eine fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages wegen schweren Vertrauensbruchs.
ganzen Text lesen
10. November 2025
Wer Geld irrtümlich auf ein manipuliertes Konto überweist, trägt selbst das Risiko und muss erneut zahlen.
ganzen Text lesen
07. November 2025
Mehrfache Barabhebungen noch am Tattag zeigen, dass der Mittelsman leichtfertig Geld aus Betrug weitergab und nun Schadensersatz zahlen muss.
ganzen Text lesen
06. November 2025
Die Halloween-Deko in der denkmalgeschützten Teutoburgia-Siedlung darf bleiben. Ein Außenstehender scheiterte mit seinem Eilantrag vor Gericht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen