Vodafone darf für die Erstellung von Papierrechnungen keine gesonderten Entgelte nehmen <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.01.2015 - Az.: I-6 U 82/14).
Es ging um nachfolgende Klausel in den Bedingungen des Telekommunikations-Anbieters Vodafone:
"[Leistung Preise in EUR inkl. MwSt. (Preise in Euro ohne MwSt)]
Papier-Rechnung je Kundenkonto 1,50(1,2605]"
Die Düsseldorfer Richter entschieden, dass eine solche Regelung verboten sei.
Es handle sich um eine vertragliche Nebenpflicht von Vodafone. Hierfür dürfe das Unternehmen sich vom Kunden nicht gesondert bezahlen lassen, sondern müsse diese Leistung selbständig und kostenneutral erbringen.
Das OLG Düsseldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 29.01.2015 - Az.: I-6 U 166/13) hatte bereits eine entsprechende Klausel von Simyo für rechtswidrig erklärt. Eine entsprechende Bestimmung von Drillisch ist rechtswidrig <link http: www.online-und-recht.de urteile fuer-papierrechnung-duerfen-keine-extra-kosten-anfallen--bundesgerichtshof-20141009 _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. 09.10.2014 - Az.: II ZR 32/14). Auch die Regelung von o2 war nicht wirksam <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG München, Urt. v. 05.02.2015 - Az.: 29 U 830/14).