Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Markenrecht

BPatG: Ausreichende Unterscheidungskraft für Marke "Air Force One"

Der Begriff "Air Force One" kann als Marke für die Bereiche Übertragung digitaler Filme im Internet und Produktion von Online-Musikprogrammen eingetragen werden, da er die erforderliche Unterscheidungskraft aufweise, so das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile air-force-one-als-marke-fuer-online-film-uebertragung-und-internet-musik-programme-eintragbar-33-w-pat-100-07-bundespatentgericht--20100126.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 26.01.2010 - Az.: 33 W (pat) 100/07).

Die Mehrheit der Betrachter würde zunächst an das Flugzeug des amerikanischen Präsidenten denken, danach aber keine weitere Assoziation haben.

Insofern sei das Schlagwort ausreichend unterscheidungskräftig.

Rechts-News durch­suchen

16. April 2026
"Easyprep" bleibt für Bau- und Malerprodukte ohne Markenschutz, weil Kunden den Begriff nur als "einfache Vorbereitung" verstehen.
ganzen Text lesen
31. März 2026
Eine Marke mit erfundener Jahreszahl kann irreführend sein, wenn sie fälschlich Tradition, Prestige und besondere Qualität suggeriert.
ganzen Text lesen
16. März 2026
Es kann verhältnismäßig sein, nachgeahmte, markenverletzende Porsche-Fahrzeuge vollständig vernichten zu müssen.
ganzen Text lesen
09. März 2026
Ein Mitbewerber kann Markenverletzungen eines Konkurrenten nicht über das Wettbewerbsrecht verfolgen, sondern nur der Markeninhaber selbst.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen