Das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile barcelona-als-marke-fuer-moebel-nicht-eintragungsfaehig-26-w-pat-20-08-bundespatentgericht--20090803.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 03.08.2009 - Az.: 26 W (pat) 20/08) hat entschieden, dass der Begriff "Barcelona" aufgrund fehlender Unterscheidungskraft nicht für den Bereich Möbel (insbesondere Tische, Schränke und Stühl) eintragungsfähig ist.
Die Namen von Großstädten müssten grundsätzlich für die Allgemeinheit zur freien Verwendung stehen, so die Richter. Auch gäbe es in der Region in und um Barcelona bereits eine Vielzahl von Holzkonstruktionsfirmen und Möbelherstellern, so dass die Ortsangabe "Barcelona" die geografische Herkunft kennzeichne.
Daher handle es sich um einen Allgemeinbegriff, der nicht hinreichend unterscheidungskräftig sei und danach nicht als Marke eingetragen werden könne.