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Kategorie: Onlinerecht

AG Reutlingen: Beschlagnahme eines "Facebook"-Accounts

Das AG Reutlingen <link http: www.online-und-recht.de urteile beschlagnahme-eines-facebook-accounts-5-ds-43-ja-18155-10-amtsgericht-reutlingen-20111031.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 30.10.2011 - Az.: 5 Ds 43 Js 18155/10) hat - soweit ersichtlich - als erstes deutsches Gericht die Beschlagnahme eines Facebook-Accounts angeordnet.

Der Angeklagte stand unter dem Verdacht, an einem Einbruchdiebstahl dergestalt beteiligt gewesen zu sein, dass er dem Haupttäter den Einstieg in die Räumlichkeiten ermöglichte.

Dabei bediente sich der Angeklagte zwecks Kommunikation mit dem Haupttäter neben seinem Telefon auch seinem Facebook-Benutzerkonto. Dieses ließ der Richter beschlagnahmen, um weitere Informationen zu erhalten.

Die auf dem Mitgliedskonto befindlichen Daten seien insoweit einer Briefsendung oder einem Telegramm im Gewahrsam des Postdienstleisters vergleichbar und damit in entsprechender Anwendung der Vorschriften der Strafprozessordnung beschlagnahmefähig.

Anmerkung:
Die Beschlagnahme-Anordnung ist nach deutschem Recht kaum zu beanstanden, sondern entspricht der bislang herrschenden Rechtsprechung bei vergleichbaren neuen Medien.

Die Umsetzung des Beschlusses in der Praxis stößt jedoch auf massive Probleme. Facebook Deutschland hat eine Zuständigkeit bereits abgelehnt, weil dort keine Account-Daten verwaltet würden. Sollte sich das deutsche Gericht also tatsächlich an die amerikanische Muttergesellschaft wenden müssen, so dürfte ein langer und steiniger Weg für die Amtsbehörden bevorstehen.

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