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Kategorie: Markenrecht

BPatG: Bezeichnung "med1box" unterscheidungskräftig

Der Begriff "med1box" ist für Medikamente ausreichend unterscheidungskräftig und kann somit als Marke eingetragen werden, so das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile begriff-med1box-als-marke-fuer-medikamente-eintragbar-26-w-pat-13-09-bundespatentgericht--20090722.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 22.07.2009 - Az.: 26 W (pat) 13/09).

Die Inhaber der Marken "medi.eu", "world of medi" und "medi, ich fühl mich besser" erhoben gegen die neue Eintragung Widerspruch, da die Begriffe verwechslungsfähig seien.

Die Richter des BPatG wiesen die Widersprüche zurück.

Der durchschnittliche Betrachter werde das Wort in seiner Gesamtheit wahrnehmen und nicht in einzelne Bereiche aufteilen. Dabei werde er dann feststellen, dass der Bestand "box" in keinem der anderen Begriffe vorkomme, so dass eine Ähnlichkeit und damit eine hieraus resultierende Verwechslungsgefahr zu verneinen sei.

Dieser Bestandteil sei auch der schrift- und klangbildlich prägende Abschnitt. "medi" trete vielmehr in den Hintergrund.

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