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Kategorie: Onlinerecht

LG Stuttgart: Bezeichnung "Outlet" irreführend in einem Online-Shop

Die Bezeichnung "Outlet" in einem Online-Shop ist irreführend, wenn kein direkter Fabrikverkauf stattfindet (LG Stuttgart, Urt. v. 31.03.2015 - Az.: 43 O 1/15 KfH).

Der verklagte Online-Shop bot unter der Rubrik "Outlet" Parfüms der Marken Chloé, Chopard und Calvin Klein sowie Nagellacke der Marke O. P. I. an.

Die Stuttgarter Richter stuften dies als irreführend und somit wettbewerbswidrig ein.

Der durchschnittliche User verstehe die Bezeichnung "Outlet" im Sinne eines Fabrikverkaufs durch den Hersteller selbst, auch dann, wenn lediglich der Begriff "Outlet" ohne Zusatz von "Factory" verwendet werde. Die Bezeichnungen "Factory-Outlet" und "Outlet" seien einheitlich zu beurteilen, weil der Begriff "Outlet" von den angesprochenen
Verkehrskreisen als bloße Kurzbezeichnung für "Factory-Outlet" verstanden würde.

Gerade weil das Verkehrsverständnis mit dem Begriff "Outlet" die positive Vorstellung eines preisgünstigen Direktverkaufs durch den Hersteller verbinde, würden sich inzwischen zahlreiche Unternehmen den Begriff als werbewirksame Botschaft zu eigen machen, anstatt wie bisher bei entsprechenden Sonderveranstaltungen etwa von "Sale" oder "Rausverkauf" zu sprechen.

Durch die Verwendung des Begriffes "Outlet" werde jedoch eine Beziehung zum Hersteller hergestellt, sei es auch nur in der Art, dass der Einzelhändler vom Hersteller in irgendeiner Art und Weise autorisiert sei, die Waren zu erheblich günstigeren Preisen zu verkaufen, was tatsächlich aber nicht der Fall sei.

Der Verbraucher werde daher in die Irre geführt.

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