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Kategorie: Wettbewerbsrecht

BGH: "Outlet" und "Factory Outlet" für reine Direktverkäufer irreführend

Die Bezeichnungen "Outlet" und "Factory Outlet" sind für Unternehmen, die ihre Waren ausschließlich über ihre eigenen Filialen verkaufen, irreführend <link http: juris.bundesgerichtshof.de cgi-bin rechtsprechung _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 24.09.2013 - Az.: I ZR 89/12).

Die Beklagte veräußerte ihre Produkte ausschließlich über ihre eigenen Filialen. Ein Verkauf über den sonstigen Groß- und Zwischenhandel fand nicht statt.

Die Beklagte schaltete folgende Anzeigen:

"Starke Marken günstig! aus eigener Herstellung (Überschrift)
Matratzen Factory Outlet verspricht Matratzen und Lattenrahmen in Markenqualität zu niedrigen Preisen"

und

"Matratzen Factory Outlet verspricht Matratzen und Lattenrahmen in Markenqualität zu niedrigen Preisen."

Die Karlsruher Richter sahen in der Verwendung der Begriffe "Outlet" und "Factory Outlet" eine irreführende Werbung. Denn der Kunde gehe davon aus, dass es sich hier um den üblichen Fabrikverkauf handle, bei dem er Ware durch die Umgehung des Einzelhandels deutlich kostengünstiger erhalte. Dies sei hier aber gerade nicht der Fall, denn die Produkte würden nur im Direktvertrieb von der Beklagten selbst veräußert und nicht im allgemeinen Einzelhandel. 

Auch die Formulierung "Starke Marken günstig" sei unzlässig, denn die Beklagte habe nicht nachgewiesen, dass das Produkt sich am Markt bereits "einen Namen" gemacht habe. Vielmehr handle es sich markenlose, anonyme Ware. Auch hierdurch werde der Kunde getäuscht.

Die Äußerung "...in Markenqualität" hingegen sei rechtlich nicht zu beanstanden, denn damit werde nicht der Eindruck erweckt, es handle sich um Markenware. Vielmehr werde nur erwartet, dass das Produkt die entsprechende Qualität von konkurrierenden (Marken-) Hersteller aufweise.

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