Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG München: Bezeichnung "Rechtsanwalt" wettbewerbsrechtlich geschützt

Wer die Bezeichnung "Rechtsanwalt" verwendet ohne selbst zugelassener Advokat zu sein, begeht einen Wettbewerbsverstoß <link http: www.online-und-recht.de urteile unerlaubte-verwendung-der-berufsbezeichnung-rechtsanwalt-wettbewerbswidrig-33-o-10509-11-landgericht-muenchen-20110906.html _blank external-link-new-window>(LG München, Urt. v. 06.09.2011 - Az.: 33 O 10509/11).

Der Beklagte bezeichnete sich selbst als "Rechtsanwalt", war jedoch in Wahrheit kein zugelassenes Kammermitglied. Der klägerische Adovkat sah darin einen Wettbewerbsverstoß und machte einen Unterlassungsanspruch geltend.

Zu Recht wie das LG München nun entschied.

Die Betätigung auf dem Markt der Rechtsdienstleistungen bedürfe einer öffentlich-rechtlichen Erlaubnis. Der Verstoß des Beklagten gegen dieses Erfordernis sei angesichts der Bedeutung, die die Rechtsordnung dem Rechtsanwalt als Organ der Rechtspflege beimesse, auch erheblich.

 

Rechts-News durch­suchen

04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen
28. August 2026
Wenn ein Online-Shop ein Kundenkonto nur bei zwingender Einwilligung zum Newsletter anbietet, verstößt er gegen das datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen