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Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Bilder eines Privathauses für Online-Werbung urheberrechtswidrig

Das LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile ungenehmigte-online-werbung-mit-fotos-eines-privathauses-urheberrechtswidrig-324-o-791-08-landgericht-hamburg-20090522.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 22.05.2009 - Az.: 324 O 791/08) hat entschieden, dass die ungenehmigte Veröffentlichung von Bildern eines Privathauses für eine Online-Werbung rechtswidrig ist und Schadensersatzansprüche auslöst.

Der Beklagte war Fotograf und benutzte auf seiner Internetseite ungefragt die Bilder des Privathauses des Klägers für Werbezwecke. Abgebildet war die Innenansicht der Räume. Der Kläger verlangte daraufhin einen Schadensersatz von 10.000,- EUR.

Die Hamburger Richter entschieden zugunsten des Klägers, sprachen jedoch nur eine Summe von 2.500,- EUR zu.

Der Fotograf habe die klägerischen Rechte verletzt und dabei insbesondere nicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht gewahrt. Hier seien die Räume der Wohnung veröffentlicht worden. Erfahrungsgemäß handle es sich bei Wohnraum um einen besonders schutzbedürftigen Intimbereich der betroffenen Person.

Insofern sei in die Rechte des Klägers eingegriffen worden. Hier sei jedoch nur eine Summe von 2.500,- EUR angemessen und nicht die geltend gemachten 10.000,- EUR. Zum einen sei die Darstellung der Räumlichkeiten weder bloßstellend noch herabsetzend erfolgt. Zum anderen sei angesichts des Umstandes, dass der Kläger in einem Zeitraum von 4 Jahren nicht auf die Veröffentlichung angesprochen wurde, von einem äußerst geringen Verbreitungsgrad auszugehen, der sich auf die Berechnung der Lizenz auswirken müsse.

 

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