Im Rahmen der <link http: www.bundestag.de dokumente textarchiv index.html _blank external-link-new-window>öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags hat die Bundeseregierung noch einmal bekräftigt, an der sogenannten GEMA-Vermutung festzuhalten.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizminiserium, Dr. Max Stadler, erläuterte, dass die GEMA-Vermutung nicht vom Gesetzgeber, sondern vielmehr vom BGH in ständiger Rechtsprechung entwickelt worden sei.
Die Gerichte hätten sich überlegt, wie es am einfachsten möglich sei, die Rechte der Urheber wahrzunehmen. Es sei schlicht unmöglich, wenn die Verwertungsgesellschaft in jedem Einzelfall nachweisen müsste, dass ein Musikstück aus dem GEMA-Fundus gespielt worden sei. Einfacher sei hingegen, wenn der jeweilige Veranstalter den Gegenbeweis erbringe müsse.