Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Callmobile darf keine pauschalierten Rücklastschrift- und Mahngebühren verlangen

Ein Telekommunikations-Unternehmen (hier: die callmobile GmbH) darf keine pauschalierten Gebühren für Rücklastschriften und Mahnungen verlangen, so das LG Hamburg <link http: www.vzbv.de cps rde xbcr vzbv callmobile_lg_hamburg_312_o_373_13.pdf _blank external-link-new-window>(Urt. v. 06.05.2014 - Az.: 312 O 373/13).

Callmobile bot Telekommunikations-Leistungen an und verwendete dabei in ihren AGB nachfolgende Regelungen:

"Sonstige Aufwendungen, die vom Kunden zu vertreten sind, insbesondere die Bearbeitungskosten z.B. für Rücklastschriften und durch mangelnde Deckung des Kontos entstandene Kosten, sind vom Kunden zu erstatten. Die in Rechnung gestellten Aufwände ergeben sich aus der gültigen Tarif- und Preisliste. Dem Kunden bleibt es jeweils vorbehalten, geringere Kosten nachzuweisen."

Im Preisverzeichnis waren für Rücklastschriften pauschal 15,- EUR und für Mahngebühren 5,95 EUR vorgesehen.

Beide Regelungen stufte das LG Hamburg als rechtswidrig ein.

Callmobile habe nicht ausreichend belegt, wie das Unternehmen auf die Summen komme. Die Firma sei für die konkreten Beträge darlegungs- und beweispflichtig. Dieser Verpflichtung sei sie nicht nachgekommen.

Zudem habe die Beklagte Posten einfließen lassen, die gar nicht hätten berücksichtigt werden dürfen. So seien die Positionen "entgangener Gewinn" und "Personalkosten" eingerechnet, obgleich dies unzulässig sei.

Rechts-News durch­suchen

20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen
19. Oktober 2026
Wer vorab Trinkgeld zahlt, muss es zurückfordern können, wenn die Bestellung bei einem Lieferdienst (hier: Lieferando) nicht ausgeführt wird.
ganzen Text lesen
19. Oktober 2026
§ 19 AGG zählt nicht zu den Verbraucherschutzgesetzen im Sinne des Unterlassungsklagengesetzes.
ganzen Text lesen
15. Oktober 2026
Wer eine Führerscheinausbildung als kostenlos bewirbt, aber anschließend versteckte Kosten auferlegt, wirbt irreführend und begeht einen…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen