Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Wertheim: 15.000,- EUR Zwangsgeld wegen unterbliebener DSGVO-Auskunft

Da ein Unternehmen trotz eines rechtskräftigen Gerichtsurteils keine Auskunft nach Art. 15 DSGVO erteilt hat, hat das AG Wertheim (Beschl. v. 12.12.2019 - Az.: 1 C 66/19) eine Zwangsgeld iHv. 15.000,- EUR verhängt.

Das verklagte Unternehmen hatte im Mai diesen Jahres gerichtlich anerkannt, dem Kläger eine datenschutzrechtliche Auskunft nach Art. 15 DSGVO zu erteilen. Trotz des rechtskräftigen Urteils nahm die Beklagte die Erklärung nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend vor.

Dabei beanstandete das Gericht insbesondere, dass die erfolgte Auskunft weder vollständig noch inhaltlich richtig gewesen sei:

"Die Frage nach der Herkunft der Daten (...) wird zunächst nicht in „präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache“ beantwortet. Die Fa. (:..)  ist in dem Schriftstück (...) lediglich in Klammern und Zusatz „z.B.“ genannt. Der Leser des Schriftstücks kann daraus die Schlussfolgerung ziehen, dass die Daten des Beklagten von der Fa. (...) übermittelt wurden, muss das jedoch nicht.

Eine Auskunft über personenbezogene Daten umfasst grundsätzlich auch die Auskunft darüber, welche konkreten personenbezogenen Daten (also nicht nur die Auskunft, dass ein Name und dass ein Geburtsdatum gespeichert wurde, sondern auch welcher Name, welches Geburtsdatum, etc.) gespeichert sind bzw. verarbeitet werden. Die Mitteilung aller verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten umfasst also - soll sie vollständig sein - nicht nur die Mitteilung von wem die Daten übermittelt wurden, sondern auch wann und mit welchem Inhalt personenbezogene Daten übermittelt wurden."

Da die Beklagte ihrer Auskunftspflicht nicht nachgekommen sei, verhängt das Gericht ein Zwangsgeld iHv. 15.000,- EUR.

Rechts-News durch­suchen

01. Oktober 2026
Wer Daten aus einem KI-Chatbot für personalisierte Werbung nutzt und dabei Alkohol- und Glücksspielkategorien für Minderjährige vorauswählt, muss mit…
ganzen Text lesen
30. September 2026
Auch im Livestream gilt der Persönlichkeitsschutz. Wer private Gespräche heimlich aufzeichnet und die Aufnahmen anschließend veröffentlicht, verletzt…
ganzen Text lesen
29. September 2026
Wer wie Booking.com als Buchungsplattform private Vermieter vermittelt, muss Gästen nach der Buchung sofort deren Namen und Adresse mitteilen.
ganzen Text lesen
24. September 2026
Der Futterautomat mit Kamera und Mikrofon (Smart Pet Feeder) ist kein verbotenes Abhörgerät, weil seine Funktion objektiv erkennbar ist.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen