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Kategorie: Onlinerecht

ULD mahnt Staatskanzlei von Schleswig-Holstein wg. Facebook-Button ab

Wir hatten vor wenigen Tagen bereits <link http: www.dr-bahr.com news datenschutzrecht uld-bleibt-dabei-einleitung-von-verfahren-wg-gefaellt-mir-button-von-facebook.html _blank external-link-new-window>mitgeteilt, dass das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) hart bleibt. Nun hat die Aufsichtsbehörde die ersten "Blauen Briefe" verschickt. Ganz offensichtlich - wie angekündigt - "ausgewählte öffentliche und private Anbieter". 

Einer der so "Auserwählten" aus dem öffentlichen Bereich ist niemand anderes als der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Peter Harry Carstensen. Oder besser gesagt: Die Staatskanzlei des Ministerpräsidenten.

Die Staatskanzlei hat in einer <link http: www.schleswig-holstein.de stk de service presse pi cds _blank external-link-new-window>ersten Stellungnahme darauf leicht "verschnupft" reagiert:

"Der unabhängige Landesbeauftragte für den Datenschutz (ULD), Dr.Thilo Weichert, und der Chef der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein, Staatssekretär Dr. Arne Wulff, haben heute (6. Oktober) ein erstes Gespräch über Fragen des Datenschutzes beim sozialen Netzwerk Facebook geführt . (...)

Hinsichtlich der Frage der Rechtmäßigkeit der Informationsangebote der Landesregierung weiter unterschiedlicher Auffassung. Ein Brief des Datenschutzbeauftragten ist in der Staatskanzlei erst heute eingegangen. Daher können die von ihm angesprochenen Bedenken heute auch noch nicht abschließend bewertet werden."

Und dann teilt die Staatskanzlei mit salbungsvollen Worten mit, dass sie erst einmal nichts ändern wird, sondern alles locker aussitzt:

"Die Landesregierung wird hierzu zunächst die Ergebnisse der Innenministerkonferenz abwarten. Auf Vorschlag von Schleswig-Holstein haben die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder dazu bereits die Innenminister um deren datenschutzrechtliche Bewertung gebeten.

Danach wird die Landesregierung entscheiden, wie die vom Datenschutzbeauftragten vorgetragenen Bedenken mit den Grundsätzen der Informationspflicht und der Informationsfreiheit in Einklang zu bringen sind.

Angesichts der Tatsache, dass derzeit acht von 16 Bundesländern eine Facebook-Fanpage zur medialen Kommunikation nutzen, ist nur ein abgestimmtes Vorgehen der Länder sinnvoll."

Hinter dem Verhalten der Staatskanzlei steckt System.

Anders als bei Privatfirmen, bei denen das ULD Löschungen anordnen und Geldbußen aussprechen kann, sieht das BDSG dies im öffentlich-rechtlichen Behördenbereich nicht vor. Hier besteht nur die Möglichkeit der förmlichen Beanstandung, die dann von der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde kontrolliert wird.

 

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