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Kategorie: Onlinerecht

KG Berlin: Domain "aserbaidschan.de" verletzt Namensrechte

Das KG Berlin <link http: openjur.de u _blank external-link-new-window>(Urt. v. 07.06.2013 - Az.: 5 U 110/12) hat entschieden, dass die Nutzung der Domain "aserbaidschan.de" eine Namensverletzung gegenüber der Republik Aserbaidschan ist.

Durch die Registrierung und die Verwendung der Domain habe die Beklagte einen unerlaubten Namensverstoß begangen. Auch wenn die Klägerin eigentlich "Republik Aserbaidschan" heiße, gelte nichts anderes. Denn im allgemeinen Sprachgebrauch habe es sich durchgesetzt, jeweils die verkürzte Form eines Landes zu verwenden, z.B. "Frankreich" anstatt "Französische Republik" oder "Spanien" anstatt "Königreich Spanien".

Das Wort "Aserbaidschan" sei auch kein Allgemeinbegriff, sondern kennzeichne vielmehr einen bestimmten, konkreten Staat.

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