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Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamburg: Domain "kredito.de" verletzt Markenrechte von "Creditolo"

Die Domain "kredito.de" verletzt die Rechte an der eingetragenen Marke "Creditolo", so das OLG Hamburg <link http: openjur.de u _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 15.08.2012 - Az.: 3 W 53/12).

Der Kläger verfügte über die eingetragene Marke "Creditolo" im Kreditbereich und begehrte gegen die Beklagte die weitere Nutzung der Domain "kredito.de".

Die originäre Kennzeichnungskraft der eingetragenen Marke Verfügungsmarke sei nur gering kennzeichnungskräftig. Marken, die einen für die jeweiligen Waren oder Dienstleistungen erkennbar beschreibenden Anklang aufwiesen, hätten regelmäßig nur geringe originäre Kennzeichnungskraft. Im vorliegenden Fall habe die klägerische Marke wegen der klaren Anlehnung an das für die angebotene Dienstleistung der Kreditvermittlung beschreibende Wort „Kredit“ nur eine geringe Kennzeichnungskraft, die aus der verfremdenden Anfügung der Endung „olo“ folgt.

Die beiden Begriffe wiesen erhebliche Ähnlichkeiten auf, so dass eine nicht unerhebliche Verwechslungsgefahr bestehe. Daher habe der Kläger einen Anspruch auf Unterlassung.

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