Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

EuG: Einstufung von TikTok als Torwächter iSd. Digital Markets Act bleibt bestehen

Der Antrag von TikTok, nicht als Torwächter im Sinne des Digital Markets Act zu gelten, wurde abgelehnt.

Der Antrag von ByteDance (TikTok) auf Aussetzung des Beschlusses der Kommission, mit dem ByteDance als Torwächter benannt wird, wird zurückgewiesen
ByteDance hat die Dringlichkeit einer vorläufigen Entscheidung zur Verhinderung eines schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens nicht dargetan

Die ByteDance Ltd ist eine 2012 in China gegründete nicht operative Holdinggesellschaft, die über lokale Tochtergesellschaften die Unterhaltungsplattform TikTok bereitstellt.

Mit Beschluss vom 5. September 2023 benannte die Kommission ByteDance als Torwächter gemäß der Verordnung über digitale Märkte.

Im November 2023 erhob ByteDance Klage auf Nichtigerklärung dieses Beschlusses. Mit gesondertem Schriftsatz hat sie einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt, mit dem sie die Aussetzung des Kommissionsbeschlusses begehrt. Mit seinem heutigen Beschluss weist der Präsident des Gerichts den Antrag von ByteDance auf vorläufigen Rechtsschutz zurück.

ByteDance hat danach nicht dargetan, dass es erforderlich wäre, den streitigen Beschluss bis zum Abschluss des Verfahrens zur Hauptsache auszusetzen, um zu verhindern, dass sie einen schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden erleidet.

ByteDance machte u. a. geltend, dass bei sofortiger Durchführung des streitigen Beschlusses die Gefahr bestehe, dass sonst nicht öffentliche, hochstrategische Informationen über die Praktiken von TikTok bei der Erstellung von Nutzerprofilen verbreitet würden. Diese Informationen würden es, so ByteDance, den Wettbewerbern von TikTok und sonstigen Dritten ermöglichen, über die TikTok betreffenden Geschäftsstrategien in einer Weise informiert zu
sein, die ihren Tätigkeiten erheblich abträglich wäre. Ausweislich des heutigen Beschlusses hat ByteDance jedoch weder das Bestehen einer tatsächlichen Gefahr der Verbreitung vertraulicher Informationen noch einen etwaigen schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden infolge einer solchen Gefahr dargetan.

Beschluss des Präsidenten des Gerichts in der Rechtssache T-1077/23 R | Bytedance / Kommission

Quelle: Pressemitteilung des EuG v. 09.02.2024
 

Rechts-News durch­suchen

14. Mai 2025
Wer ein online gekauftes Auto nach der Zulassung widerruft, muss bis zu 20 % Wertverlust an den Verkäufer bezahlen.
ganzen Text lesen
13. Mai 2025
Das redaktionelle Online-Portal openJur.de haftet nicht für Datenschutzverstöße in Urteilen, wenn es diese aus einer amtlichen, privilegierten Quelle…
ganzen Text lesen
12. Mai 2025
Eine Online-Agentur darf ohne Zulassung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz keine Bewertungs-Löschungen mit individueller Prüfung bewerben, da dies…
ganzen Text lesen
09. Mai 2025
Der EuGH erlaubt dem Vergleichsportal Check24 Bewertungsnoten für Versicherungen, solange es keine eigenen Versicherungen anbietet und somit kein…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen