Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Ersterwerber von Softwarelizenzen darf diese nicht über eBay anbieten

Das OLG Düsseldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile veraeusserung-von-microsoft-echtheitszertifikaten-an-zweiterwerber-unzulaessig-11-w-15-09-oberlandesgericht-frankfurt_am_main-20090512.html _blank external-link-new-window>(Beschl.  v. 12.05.2009 - Az.: 11 W 15/09) hat entschieden, dass die Veräußerung von Microsoft-Echtheitszertifikaten an Zweiterwerber über eBay unzulässig ist Diese Softwarelizenzen dürfen von dem Ersterwerber ohne Zustimmung von Microsoft vielmehr nicht zum Verkauf angeboten werden.

Der Beklagte bot über eBay mehrere gebrauchte, von der Klägerin stammende Echtheitszertifikate für die Software Windows XP an. Er beschrieb und bewarb die "Certificate of Authenticity" (COA) mit den Angaben:

"XP Professional Vollversionen Lizenzkey"

"Der Lizenzkey ist unregistriert! Für alle XP-PRO Versionen verwendbar! Einsetzbar auf jedem PC oder Notebook/Laptop!"

Die Klägerin, Rechteinhaberin an der Software, verlangte Unterlassung, da die Software nicht zum Weiterverkauf an den Beklagten veräußert hatte.

Die Frankfurter Richter entschieden im Sinne der Klägerin und untersagten den Weiterverkauf über eBay.

Etwas anderes folge auch nicht aus dem vom Beklagten angeführten urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz. Danach dürfe zwar ein einmal mit Zustimmung des Rechteinhabers in Verkehr gebrachtes PC-Programm weiter veräußert werden. Auf das konkret vervielfältigte Programm habe sich das Verbreitungsrecht des Rechteinhabers aber nicht erschöpft.

Das Gericht führte zur Begründung eindeutig aus, dass Erschöpfung nur beim Vertrieb körperlicher Werkstücke eintrete und nicht bei online zugespielten Computerprogrammen oder bei Volumenlizenzverträgen.

 

Rechts-News durch­suchen

29. Juni 2026
Wer in Anzeigen seine Identität und Anschrift verschweigt, riskiert ein Ordnungsgeld. Auch wenn nur der Geschäftsführer als Kontakt genannt wird.
ganzen Text lesen
29. Juni 2026
Makler müssen in Immobilienanzeigen Rechtsform und Anschrift nennen, Name und Website allein reichen nicht aus.
ganzen Text lesen
25. Juni 2026
Gewerbeverbot wegen aggressiver Gewinnspielwerbung? Das reicht nicht, wenn Verbrauchern kein direkter finanzieller Schaden entsteht.
ganzen Text lesen
24. Juni 2026
"Unlimited on Demand" täuscht Verbraucher, wenn zunächst nur begrenztes Datenvolumen verfügbar ist.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen