Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BGH: "fluege.de" darf nicht automatisch Zusatzversicherung mit einberechnen

Nach einer <link http: www.wettbewerbszentrale.de de home _pressemitteilung _blank external-link-new-window>Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale hat der BGH (Beschl. v. 17.08.2011 - Az.: I ZR 168/10) die Nichtzulassungsbeschwerde von "fluege.de" gegen die Entscheidung des OLG Dresden <link http: www.online-und-recht.de urteile online-angebot-fuer-flugreisen-muss-endpreis-anzeigen-14-u-551-10-oberlandesgericht-dresden-20100817.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 17.08.2010 - Az.: 14 U 551/10) als unbegründet zurückgewiesen.

Die Online-Plattform "fluege.de" gab im Rahmen des Bestellvorgangs die angefallene Servicegebühr nicht mit an, sondern verwies lediglich auf ihre AGB. Darüber hinaus fügte der Anbieter - ungewollt und automatisch - eine kostenpflichtige Reisezusatzversicherung dem Angebot hinzu. Wollte der Kunde dieses Zusatzangebot nicht, musste er dieses aktiv abwählen (Opt-Out).

Die Richter des OLG stuften dies als wettbewerbswidrig ein, weil die Nichtanzeige der Servicegebühr gegen geltende Preisangabepflichten verstoße. Auch sei es der Beklagten untersagt, mittels einer Voreinstellung im Wege des "Opt-In" in den Endpreis eine Reiseversicherung einzuschließen, ohne dass der Kunde hiervon Kenntnis habe oder von sich aus diese Option gewählt habe. Es handle sich dabei um fakultative Kosten, die mit der eigentlichen Transportleistung nichts zu tun hätten und daher einer gesonderten Einwilligung des Kunden bedürften.

Die OLG-Juristen hatten die Revision zum BGH nicht zugelassen, wogegen sich "fluege.de" mit dem Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde wehrte. Die Karlsruher Robenträger wiesen nun diese Beschwerde zurück, womit das Urteil des OLG Dresden rechtskräftig ist.

Rechts-News durch­suchen

29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen
22. September 2026
Wer Fake-Profile mit fremden Marken und Gesichtern duldet (sog. Scam-Ads), haftet, wenn er trotz Kenntnis nicht schnell genug reagiert.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen