Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Leipzig: "fluege.de" darf nicht automatisch Zusatzversicherung im Endpreis mit einberechnen

Das Internet-Reiseportal "fluege.de" handelt wettbewerbswidrig, wenn es im Laufe des Buchungsvorganges an keiner Stelle den Gesamt-Endpreis angibt, in dem die erhobene Serviceleistung inkludiert ist <link http: www.online-und-recht.de urteile online-reiseportal-fluege-de-muss-endpreis-inklusive-der-serviceleistung-angeben-02-hk-o-1900-09-landgericht-leipzig-20100319.html _blank external-link-new-window>(LG Leipzig, Urt. v. 19.03.2010 - Az.: 02 HK O 1900/09).

Die Online-Plattform "fluege.de" gab im Rahmen des Bestellvorgangs die angefallene Servicegebühr nicht mit an, sondern verwies lediglich auf ihre AGB. Darüber hinaus fügte der Anbieter - ungewollt und automatisch - eine kostenpflichtige Reisezusatzversicherung dem Angebot hinzu. Wollte der Kunde dieses Zusatzangebot nicht, musste er dieses aktiv abwählen (Opt-Out).

Die klagende Wettbewerbszentrale sah dies als wettbewerbswidrig an.

Die Leipziger Richter gaben der Klägerin Recht und verurteilten "fluege.de" zur Unterlassung.

Es sei ein Verstoß gegen die gesetzlichen Preisangabepflichten, wenn nicht die vollständigen Kosten als Gesamtpreis angegeben, sondern bestimmte Gebühren nur in den AGB erwähnt würden.

Auch das praktizierte Opt-Out-Modell sei nicht erlaubt, weil es den Verbraucher unverhältnismäßig und einseitig belaste. Es sei unzulässig, dass dem Kunden etwas aufgedrückt würde, was er gar nicht wolle.

Rechts-News durch­suchen

26. Januar 2026
Wer ein Auto bezahlt, abholt und ein Jahr nutzt, kann sich nicht wegen eines fehlerhaften Online-Bestellbuttons vom Kauf lösen.
ganzen Text lesen
23. Januar 2026
Wer ein Angebot prüft, nachverhandelt und annimmt, kann den Vertrag nicht wegen einer Überraschungssituation nach § 312 b BGB (Außerhalb von…
ganzen Text lesen
21. Januar 2026
Unternehmen (hier: Fitness First) dürfen befristete Rabattaktionen nicht ohne sachliche Begründung verlängern, sonst täuschen sie Verbraucher.
ganzen Text lesen
13. Januar 2026
Ein Tofu-Produkt mit nur 36 % Füllmenge täuscht über den Inhalt und ist deshalb wettbewerbswidrig (Mogelpackung)
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen