Das Führen eines slowakischen Doktor-Titels zusätzlich zu der Berufsbezeichnung ist dann wettbewerbswidrig, wenn dies ohne Herkunftszusatz geschieht. Ein ausländischer Hochschulgrad kann nur in der Form getragen werden, in welcher er verliehen wurde <link http: www.online-und-recht.de urteile fuehren-eines-auslaendischen-dr-titels-ohne-herkunftszusatz-wettbewerbswidrig-6-u-6-10-oberlandesgericht-schleswig-20110526.html _blank external-link-new-window>(OLG Schleswig, Urt. v. 26.05.2011 - Az.: 6 U 6/10).
Der verklagte Steuerberater trug einen ausländischen Doktortitel, den er in der Slowakei erworben hatte. Der Grad wurde wurde ihm offiziell unter der Bezeichnung "doktor filozofie" verliehen. Diese Bezeichnung verwendete der Beklagte jedoch nicht im Alltag, sondern verwendete vielmehr die allgemein-übliche Abkürzung für einen Doktor-Titel.
Die Richter des OLG Schleswig stuften dies als Wettbewerbsverstoß ein.
Der Verkehr werde in die Irre geführt, da der Beklagte nicht den Titel in seiner ursprünglichen Fassung verwende.
Diese Ansicht teilt auch das LG Halle <link http: www.online-und-recht.de urteile fuehrung-des-dr-titels-ohne-herkunftsweisenden-zusatz-unzulaessig-4-o-1602-09-landgericht-halle-20100715.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 15.07.2010 - Az.: 4 O 1602/09) und das LG Düsseldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile werbung-mit-auslaendischem-doktor-titel-auf-homepage-nur-eingeschraenkt-zulaessig-landgericht-duesseldorf-20090218.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 18.02.2009 - Az.: 12 O 284/06). Beide nehmen in solchen Fällen ebenfalls einen Wettbewerbsverstoß an.