Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Halle: Wettbewerbsverstoß bei Führung von im Ausland erworbenem Dr-Titel ohne Herkunftsnachweis

Die Verwendung des ausländischen akademischen Grades "Dr." ist ohne Zusatz auf die verleihende Hochschule unzulässig, da andernfalls die Gefahr der Irreführung besteht <link http: www.online-und-recht.de urteile fuehrung-des-dr-titels-ohne-herkunftsweisenden-zusatz-unzulaessig-4-o-1602-09-landgericht-halle-20100715.html _blank external-link-new-window>(LG Erfurt, Urt. v. 15.07.2010 - Az.: 4 O 1602/09).

Die Parteien des Rechtsstreits waren Rechtsanwälte. Der Beklagte erwarb in der Slowakei einen Dr.-Titel, den er in Deutschland nur führen durfte, wenn ein Zusatz auf die verleihende Hochschule verwendet wurde. Zudem durfte der Titel nur in der Form "Dr. prav." verwenden. 

Die Erfurter Richter haben dies als wettbewerbswidrig eingestuft.

Es sei verpflichtend, dass ein Hinweis auf die verleihende Hochschule erfolgen müsse. Andernfalls werde der durchschnittliche Betrachter und potentielle Mandant getäuscht.

Auch das LG Düsseldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile werbung-mit-auslaendischem-doktor-titel-auf-homepage-nur-eingeschraenkt-zulaessig-landgericht-duesseldorf-20090218.html _blank>(Urt. v. 18.02.2009 - Az.: 12 O 284/06) hat entschieden, dass eine solche Werbung mit einem ausländischem Doktor-Titel auf einer Homepage rechtswidrig ist.


Rechts-News durch­suchen

29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen
22. September 2026
Wer Fake-Profile mit fremden Marken und Gesichtern duldet (sog. Scam-Ads), haftet, wenn er trotz Kenntnis nicht schnell genug reagiert.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen