Auf Law-Podcasting.de, dem 1. deutschen Anwalts-Audio-Blog, gibt es heute einen Podcast zum Thema "<link http: www.law-podcasting.de gewinnspielrechtliches-kopplungsverbot-in-deutschland-europarechtswidrig _blank external-link-new-window>Gewinnspielrechtliches Kopplungsverbot in Deutschland europarechtswidrig"
Inhalt:
Jeder Jurist im 1. Semester und jeder Neuling im Marketing kennt es: Das gewinnspielrechtliche Kopplungsverbot: Es darf kein Gewinnspiel angeboten werden, das mit dem Warenabsatz des Spiel-Veranstalters verbunden ist.
In concreto: Die Deutsche Telekom darf keine Karten zur nächsten Fussball-Weltmeisterschaft verlosen und eine Teilnahme davon abhängig machen, dass man ihr Produkt X oder Y erwirbt.
Durch dieses Verbot soll der Verbraucher vor irrationalen Entscheidungen geschützt werden. Nämlich, dass er einen 24-monatigen Handy-Vertrag abschließt, nur um in den Genuß von Weltmeisterschaftskarten zu kommen.
Die deutsche Rechtsprechung hat sich an diesem Verbot gut 50 Jahre ausführlich und in typisch deutscher Grundlichkeit abgearbeitet: Da gibt es die unmittelbare und mittelbare Kopplung, die zeitlich vor- und nachgelagerte Kopplung und und und...
Nun hat der Europäische Gerichtshof <link http: www.gluecksspiel-und-recht.de urteile kopplungsverbot-nicht-mit-eu-recht-vereinbar-c-304-08-europaeischer_gerichtshof--20100114.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 14.01.2010 - Az.: C-304/08) im Januar 2010 ein Urteil gefällt, dass dem deutschen Gesetzgeber und der bisherigen deutschen Rechtsprechung wohl gar nicht gefallen wird. Mit dieser neuen Entscheidung beschäftigt sich der heutige Podcast.