Der Begriff "Gypsy Mania" ist als Marke für die Bereiche Bekleidung, Musik und Events nicht eintragbar, da ihm die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-markenschutz-gypsy-mania-fuer-bereich-musik-und-events-29-w-pat-209-10-bundespatentgericht--20110302.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 02.03.2011 - Az.: 29 W (pat) 209/10).
Auch wenn die Wortfolge nicht in einem Lexikon auftauche, sei sie doch weithin bekannt.
Das Wort "Gypsy" werde üblicher Weise als Zigeuner verstanden. "Mania" werde mit dem Wort "Wahnsinn" übersetzt.
Der durchschnittliche Verbraucher werde die Worte als "Zigeunerwahnsinn" verstehen und darin das Interesse und die Leidenschaft für die Kultur, den Lebens- und Bekleidungsstil der Zigeuner erkennen. Insofern sei der Begriff beschreibend.