Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BGH: "Hallo Pizza" muss für Speisen Grundpreis der Ware angeben

Der BGH <link http: juris.bundesgerichtshof.de cgi-bin rechtsprechung _blank external-link-new-window>(Urt. v. 28.06.2012 - Az.: I ZR 110/11) hat entschieden, dass der Lieferdienst "Hallo Pizza" verpflichtet ist, bei abgepackten Speisen (z.B. Eis oder Getränken) den Grundpreis anzugeben.

Nach <link http: www.gesetze-im-internet.de pangv __9.html _blank external-link-new-window>§ 9 Abs.4 Nr.2 PAngVO muss ein Unternehmer den Grundpreis dann nicht angeben, wenn die gelieferte Waren verschiedenartige Ereugnisse enthalten, die nicht miteinander vermischt oder vermengt sind. "Hallo Pizza" war der Ansicht, dass dies auch gelte, wenn ein Kunde neben einer Pizza auch abgepackte Ware wie z.B. ein Eis oder eine Getränk bei ihr bestellte.

Der BGH hat dieser Ansicht eine Absage erteilt. Die Ausnahmevorschrift greife nicht, so dass der Lieferdienst verpflichtet sei, den normalen Grundpreis anzugeben.

Zugeschnitten sei die Ausnahmeregelung insbesondere auf Gaststätten, deren Angebot sich darauf beziehe, dass Speisen zubereitet und dargereicht würden. Dort trete die Lieferung der Getränke gegenüber den Dienstleistungen klar in den Hintergrund.

Bei dem Lieferdienst liege der Fall hingegen anders. Hier würden Lebensmittel in Fertigpackungen neben den zubereiteten Speisen nach Hause geliefert, so dass die Warenlieferung im Vordergrund stünde.

Rechts-News durch­suchen

21. Juli 2026
Wer Kleidung im Online-Shop verkauft, muss die Materialzusammensetzung direkt auf der Bestellseite angeben. Ein bloßer Link genügt hierfür nicht.
ganzen Text lesen
17. Juli 2026
Wer Schuhe unter einem bestimmten Markennamen bewirbt, aber ein anders gebrandetes Produkt liefert, handelt irreführend und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
15. Juli 2026
Eine AGB-Klausel, die es dem Mobilfunkanbieter Telefónica Verträge mit einer Mindestlaufzeit jederzeit vorzeitig einseitig zu kündigen, benachteiligt…
ganzen Text lesen
14. Juli 2026
Wer die Pflichtvorgaben der General Product Safety Regulation (GPRS) nicht einhält, handelt wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen