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Kategorie: Onlinerecht

Hamburger Datenschutzbeauftragter: Rechtskräftige Bußgelder gegen Adobe, Punica und Unilever wegen fehlender Safe-Harbor-Umsetzung

Im Februar diesen Jahres hatte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Bußgeldverfahren gegen mehrere Internet-Firmen wegen der Safe Harbor-Problematik eingeleitet, vgl. unsere <link http: www.dr-bahr.com news hamburger-datenschutzbeauftragter-leitet-mehrere-bussgeldverfahren-gegen-internet-firmen-wegen-safe.html _blank external-link-new-window>News v. 25.02.2016.

Bekanntlich hat der Europäische Gerichtshof vor kurzem <link http: www.datenschutz.eu urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 06.10.2015 - Az.: C-362/14) das Safe Harbor-Abkommen für unwirksam erklärt, da es gegen geltendes EU-Datenschutzrecht verstößt. Seitdem wird kontrovers darüber diskutiert, ob und welche Alternativen zu Safe Harbor existieren.  

Unsere praktischen Handlungsempfehlungen nach dem Safe Harbour-Urteil für Sie als (Online-) Unternehmer  können Sie <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de aufsaetze eugh-safe-harbor-abkommen-ist-unwirksam-unsere-praktischen-handlungsempfehlungen-nach-dem-urteil _blank external-link-new-window>hier nachlesen.

Nun wurden aktuell mehrere Bußgelder ausgesprochen, weil trotz einer gewährten Schonfrist nicht auf Alternativen zu Safe Harbor umgestellt worden war, wie der Hamburger Datenschutzbeauftragte in <link https: www.datenschutz-hamburg.de news detail article unzulaessige-datenuebermittlungen-in-die-usa.html _blank external-link-new-window>einer Pressemitteilung erklärt:

"Während einige der eingeleiteten Verfahren noch nicht abgeschlossen werden konnten und andere Prüfungen noch laufen, sind mittlerweile drei Bußgeldbescheide wegen der unzulässigen Übermittlung von Mitarbeiter- und Kundendaten in die USA rechtskräftig geworden. Die betroffenen Unternehmen haben nach Einleitung des Bußgeldverfahrens ihre Übermittlungen rechtlich auf Standardvertragsklauseln umgestellt.
 
Dazu Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: „Dass die Unternehmen schließlich doch noch eine rechtliche Grundlage für die Übermittlung geschaffen haben, war bei der Bemessung der Bußgelder positiv zu berücksichtigen. Für künftig festgestellte Verstöße wird sicherlich ein schärferer Maßstab anzulegen sein."

Bei den drei betroffenen Firmen soll es sich laut <link http: www.spiegel.de netzwelt netzpolitik safe-harbor-suender-hamburgs-oberster-datenschuetzer-verhaengt-bussgelder-a-1096091.html _blank external-link-new-window>Spiegel Online um Adobe, Punica und Unilever handeln. Dabei wurden Bußgelder von 8.000,- EUR (Adobe), 9.000,- EUR (Punica) und 11.000,- EUR (Unilever) verhängt.

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