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Kategorie: Onlinerecht

Safe-Harbor-Urteil: Firmen in Rheinland-Pfalz müssen Datenschutzbeauftragten Auskunft erteilen

Nach einem <link http: www.swr.de landesschau-aktuell rp rp-unternehmen-in-der-pflicht-datentransfers-in-usa-strenger-kontrolliert id="1682/did=16486962/nid=1682/19f5nbr/index.html" _blank external-link-new-window>Bericht des Südwestrundfunks (SWR) hat der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte die größten 120 Unternehmen in seinem Bundesland angeschrieben und um Auskunft aufgefordert, auf welcher Rechtsgrundlage sie solche Daten in die USA übertragen. Betroffene Firmen sind beispielsweise BASF, Bitburger, Boehringer, Opel Braugruppe, SWR. oder ZDF.

Bekanntlich hat der Europäische Gerichtshof vor kurzem <link http: www.datenschutz.eu urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 06.10.2015 - Az.: C-362/14) das Safe Harbor-Abkommen für unwirksam erklärt, da es gegen geltendes EU-Datenschutzrecht verstößt.

Unsere praktischen Handlungsempfehlungen nach dem Safe Harbour-Urteil für Sie als (Online-) Unternehmer  können Sie <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de aufsaetze eugh-safe-harbor-abkommen-ist-unwirksam-unsere-praktischen-handlungsempfehlungen-nach-dem-urteil _blank external-link-new-window>hier nachlesen.

Die Datenschutzkonferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat vor kurzem ebenfalls ein <link http: www.dr-bahr.com news nach-dem-safe-harbor-urteil-positionspapier-der-datenschutzkonferenz-der-datenschutzbeauftragten-de.html _blank external-link-new-window>Positionspapier herausgegeben.

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