Ein Online-Angebot für ein Ferienhaus muss den Preis inkl. Endreinigung enthalten <link http: www.justiz.nrw.de nrwe olgs hamm j2013 _blank external-link-new-window>(OLG Hamm, Urt. v. 04.06.2013 - Az.: 4 U 22/13).
Die Beklagte bewarb ihr Internet-Angebot - die Anmietung eines Ferienhauses wie folgt:
"Preise pro Tag
Nebensaison 40,00 €
Hauptsaison (15. Juni bis 31. August) 50,00 €
Alle Preise inklusive MwSt.8
Im Preis sind die Wasser-, Strom- und Gaskosten enthalten.
zzgl. einmaliger Endreinigungskosten in Höhe von 30,00 €"
Das Gericht sah dies als Verletzung der Preisangabenverordnung an, da nicht der vollständige Endpreis angegeben werde. Das Gesetz verpflichte den Unternehmen, den Endpreis zu benennen, also inklusive der Endreinigungskosten.
Da dies hier nicht geschehen sei, liege ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vor.
Identisch haben das OLG Schleswig-Holstein <link http: www.dr-bahr.com news internet-angebot-fuer-ferienhaus-muss-preis-inkl-endreinigung-enthalten.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 22.03.2013 - Az.: 6 U 27/12) und das LG Düsseldorf <link http: www.dr-bahr.com news online-angebot-fuer-ferienhaus-muss-preis-inkl-endreinigung-enthalten.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 10.10.2012 . Az.: 12 O 301/12) entschieden.