Ein Online-Angebot für ein Ferienhaus muss den Preis inkl. Endreinigung enthalten <link http: www.justiz.nrw.de nrwe lgs duesseldorf lg_duesseldorf j2012 _blank external-link-new-window>(LG Düsseldorf, Urt. v. 10.10.2012 - Az.: 12 O 301/12).
Die Beklagte betrieb ein Online-Angebot, auf der sie Ferienhäuser zur Miete anbot. Neben den Mietpreisen verlangte sie zusätzlich Kosten für eine Endreinigung. Dieser Betrag war nicht im Mietpreis enthalten, sondern gesondert angegeben.
Die Düsseldorfer Richter sahen darin einen Verstoß gegen die PAngVO.
Nach <link http: www.gesetze-im-internet.de pangv __1.html _blank external-link-new-window>§ 1 Abs.1 PAngVO müsse der Endpreis sämtliche sonstigen Preisbestandteile enthalten. Dazu gehörten auch die Kosten für eine Endreinigung.
Es reiche nicht aus, den Betrag gesondert auszuweisen, sondern nach den gesetzlichen Bestimmungen müsse ein einheitlicher Gesamtpreis gebildet werden. Auch wenn möglicherweise die Preisgestaltung auf der Internetseite hinreichend transparent sei und vom Verbraucher wahrgenommen werde, erfülle die Darstellung nicht die Vorgaben der PAngVO.