Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten ist der Betreiber des Hausverlosungs-Portals "winyourhome.de" wegen des Veranstaltens eines illegalen Glücksspiels und wegen Betruges in knapp 19.000 Fällen vom LG München zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Wir hatten bereits im Januar 2009 in unserem Aufsatz <link http: www.gluecksspiel-und-recht.de sind-hausverlosungen-in-deutschland-erlaubt.html _blank external-link-new-window>"Hausverlosung in Deutschland: Mit beiden Beinen im Gefängnis?" auf die mehr als rechtlich bedenkliche Ausgestaltung der Hausverlosung hingewiesen. Es gibt auch ein <link http: www.law-podcasting.de swr-radio-interview-zu-hausverlosungen-recht-mit-ra-dr-bahr _blank external-link-new-window>SWR-Radio-Interview mit RA Dr. Bahr zu den rechtlichen Rahmenbedingungen bei Hausverlosungen.
Wenig später verbot auch das VG München <link http: gluecksspiel-und-recht.de urteile hausverlosung-winyourhome-ist-verbotenes-gluecksspiel-verwaltungsgericht-muenchen-20090209.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 09.02.2009 - Az.: M 22 S.09 300) das Spiel. Der Betreiber zog daraufhin nach Berlin um und führt seitdem in der Hauptstadt seine Verlosung durch.
Nun hatte die Hausverlosung nicht nur verwaltungsrechtlich, sondern auch strafrechtlich ein Nachspiel.
Nach Angaben von <link http: www.br-online.de aktuell hausversteigerer-hausversteigerung-baldham-id1268407243172.xml _blank external-link-new-window>BR-online empfahl der Richter dem Angeklagten, die Aussetzung zur Bewährung als verfrühtes "Ostergeschenk" anzunehmen. Im Zuge der der Ermittlungen hätten nur 50.000,- EUR der insgesamt 405.000,- EUR vereinnahmten Gelder durch die Strafverfolgungsbehörden sichergestellt werden können.
Der Angeklagte hat angekündigt, Rechtsmittel gegen die Verurteilung einzulegen.