Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

Internet-Hausverlosung: Betreiber von "winyourhome.de" wegen illegalem Glücksspiel angeklagt

Wie mehrere Zeitungen übereinstimmend berichten, u.a. <link http: www.sueddeutsche.de muenchen text _blank external-link-new-window>Die Süddeutsche, ist der Betreiber des Hausverlosungs-Portals "winyourhome.de" wegen des Veranstaltens eines illegalen Glücksspiels und wegen Betruges in knapp 19.000 Fällen von der Staatsanwaltschaft München angeklagt worden. Das strafrechtliche Verfahren beginnt vor dem LG München am 15. März.

Wir hatten bereits im Januar 2009 in unserem Aufsatz <link http: www.gluecksspiel-und-recht.de sind-hausverlosungen-in-deutschland-erlaubt.html _blank external-link-new-window>"Hausverlosung in Deutschland: Mit beiden Beinen im Gefängnis?" auf die mehr als rechtlich bedenkliche Ausgestaltung der Hausverlosung hingewiesen. Es gibt auch ein <link http: www.law-podcasting.de swr-radio-interview-zu-hausverlosungen-recht-mit-ra-dr-bahr _blank external-link-new-window>SWR-Radio-Interview mit RA Dr. Bahr zu den rechtlichen Rahmenbedingungen bei Hausverlosungen.

Wenig später verbot auch das VG München <link http: gluecksspiel-und-recht.de urteile hausverlosung-winyourhome-ist-verbotenes-gluecksspiel-verwaltungsgericht-muenchen-20090209.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 09.02.2009 - Az.: M 22 S.09 300) das Spiel. Der Betreiber zog daraufhin nach Berlin um und führt seitdem in der Hauptstadt seine Verlosung durch.

Nun hat die Hausverlosung nicht nur verwaltungsrechtlich, sondern auch strafrechtlich ein Nachspiel. Der Veranstalter wird nicht nur wegen der Veranstaltung eines unerlaubtes Glücksspiels angeklagt, sondern zugleich auch wegen Betruges in knapp 19.000 Fällen. Diese Wert ist die Anzahl der bisherigen Mitspieler bei der Hausverlosung München.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Betreiber vor, mehr als 400.000,- EUR eingenommen zu haben, obgleich er wusste, dass das Spiel behördlich verboten war und somit keine Ausspielung stattfinden konnte. Anstatt den Gewinner zu ermitteln und den Hauptpreis auszuschütten, habe "winyourhome.de" das gesamte Geld für sich behalten.

Der Veranstalter weist sämtliche Vorwürfe zurück. Insbesondere den Vorwurf des Betruges könne er nicht nachvollziehen. Denn wenn ihm amtlich eine weitere Durchführung des Spiels verboten worden sei, wie solle er dann die Verlosung bis zum Ende durchführen.

Siehe zu diesem Themenkomplex auch unseren zweiteiligen Podcast "Hausverlosungen in Deutschland: Rechtlich möglich?": <link http: www.law-podcasting.de hausverlosungen-in-deutschland-rechtlich-moeglich-teil-1 _blank external-link-new-window>Teil 1 und <link http: www.law-podcasting.de hausverlosungen-in-deutschland-rechtlich-moeglich-teil-2 _blank external-link-new-window>Teil 2.

Rechts-News durch­suchen

11. März 2025
Ein Vermittlungsportal für medizinisches Cannabis darf keine irreführende Werbung (hier: Laienwerbung für medizinisches Cannabis) machen und keine…
ganzen Text lesen
10. März 2025
Die Bezeichnung "Fatburner" für ein Nahrungsergänzungsmittel ist wettbewerbswidrig, da sie eine nicht belegte gesundheitsbezogene Aussage darstellt.
ganzen Text lesen
07. März 2025
Die Werbung mit einem niedrigen Stückpreis ohne Hinweis auf die Mindestbestellmenge für bedruckte Produkte ist irreführend und wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
06. März 2025
Google hätte die Interoperabilität von JuicePass mit Android Auto ermöglichen müssen, sofern keine Sicherheitsbedenken oder technischen Gründe dagegen…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen