Auf Law-Podcasting.de, dem 1. deutschen Anwalts-Audio-Blog, gibt es heute einen Podcast zum Thema "<link http: www.law-podcasting.de internet-spiele-mit-50-cent-trotz-geringwertigem-einsatz-verbotene-gluecksspiele _blank external-link-new-window>"(Internet-) Spiele mit 50 Cent: Trotz geringwertigem Einsatz verbotene Glücksspiele?".
Inhalt:
Das LG Köln (<link http: www.gluecksspiel-und-recht.de urteile verbotenes-tombola-gluecksspiel-im-internet-bei-50-cent-einsatz-landgericht-koeln-20090407.html _blank>Urt. v. 07.04.2009 - Az.: 33 O 45/09) hat Anfang April 2009 entschieden, dass Gewinnspiele auch dann verbotene Glücksspiele sind, wenn ihr Einsatz nur 50 Cent beträgt. Dies erstaunt, denn herkömmlicherweise stufte die bisherige Rechtsprechung die Spielbeiträge von nur einem halben Euro als geringwertig ein, so dass kein Glücksspiel vorlag. Wenig später hat das VG Düsseldorf (<link http: www.gluecksspiel-und-recht.de urteile online-tombola-trotz-50-cent-einsatz-verbotenes-gluecksspiel-27-l-415-09-verwaltungsgericht-duesseldorf-20090716.html _blank>Beschl. v. 16.07.2009 - Az.: 27 L 415/09) aus verwaltungsrechtlicher Sicht die Entscheidung bestätigt.
Der heutige Podcast geht der Frage nach, was juristisch von diesen neuen Urteilen zu halten ist.