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Kategorie: Onlinerecht

VG Kassel: Internet-Verbot von Gemeinde-Videos rechtmäßig

Das Verbot von Videoaufzeichnungen von Gemeindeversammlungen und deren Veröffentlichung im Internet beeinträchtigt nicht die grundrechtlich geschützte Rundfunk- und Informationsfreiheit <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-recht-auf-internet-veroeffentlichung-einer-gemeindeversammlung-3-l-109-12-ks-verwaltungsgericht-kassel-20120207.html _blank external-link-new-window>(VG Kassel, Beschl. v.  07.02.2012 - Az.: 3 L 109/12.KS).

Dem Kläger wurden Videoaufzeichnungen von Gemeindeversammlungen zur Veröffentlichung im Internet untersagt. Er beantragte nun den Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Zu Unrecht wie das VG Kassel entschied.

Dem Kläger stünde kein Anspruch zu, die Gemeindevertretung zu Sendezwecken aufzuzeichnen. Dieser Anspruch ergebe sich auch nicht aus der grundrechtlich geschützten Presse- und Rundfunkfreiheit.

Die Rundfunkfreiheit schütze zwar grundsätzlich die Möglichkeit, ein Geschehnis unter Zuhilfenahme von Aufnahme- und Übertragungsgeräten akustisch und optisch zu übertragen. Nicht zur Rundfunkfreiheit gehöre allerdings das Recht auf Eröffnung einer bestimmten Informationsquelle. Sie reiche insoweit nicht weiter als die Informationsfreiheit.

Gemeindeversammlungen fänden als öffentliche Sitzungen statt. An ihnen könnten sowohl Privatpersonen als auch Medienvertreter als Zuhörer teilnehmen. Ihnen stünde das Recht zu, die so erhaltenen Informationen mit Hilfe der Presse, des Rundfunks oder anderer Medien zu verbreiten.

Über die Art des Zugangs zu einer Information entscheide jedoch derjenige, der das Bestimmungsrecht darüber habe. Im vorliegenden Fall komme dieses Recht der Gemeinde zu.

In der entsprechenden Gemeindeordnung sei festgelegt, dass die Hauptsitzung darüber bestimmen könne, in welchem Rahmen Film- und Tonaufnahmen zu Sendezwecken bei Gemeindeversammlungen zulässig seien. Daher sei die Untersagung der Videoaufnahmen zur Veröffentlichung im Internet rechtmäßig gewesen. 

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