Das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile markenschutz-fuer-keep-the-change-fuer-bereiche-bank-und-finanzwesen-33-w-pat-65-09-bundespatentgericht--20100720.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 20.07.2010 - Az.: 33 W (pat) 65/09) hat entschieden, dass die Wortfolge "keep the change" für die Bereiche Dienstleistungen im Bankgeschäft und Finanzwesen als Marke eintragbar ist, da die erforderliche Unterscheidungskraft vorliegt.
Die für jeden durchschnittlichen Verbraucher erkennbare Übersetzung laute "Behalten Sie das Wechselgeld". Dieser feststehende Ausdruck werde vor allem in der Gastronomie verwendet. Mit diesem Bedeutungsgehalt als Einladung oder Aufforderung könne die angemeldete Marke aber keine Eigenschaft bzw. irgendein Merkmal von Finanz- oder Bankgeschäften bezeichnen.
Dies würde aber auch selbst dann gelten, wenn Trink- oder Wechselgelder im Bank- und Finanzgewerbe üblich wären. Die erforderliche Unterscheidungskraft liege daher vor, so dass die Marke ihre Ursprungsfunktion als Herkunftsnachweis erfülle.
Insofern sei die Marke eintragungsfähig.