Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Markenrecht

BPatG: Kein Markenschutz für Bezeichnung "Young Wild & Sexy"

Für die Bezeichnung "Young Wild & Sexy" besteht kein Markenschutz für den Bereich Unterhaltungsveranstaltungen <link http: www.online-und-recht.de urteile marke-young-wild-sexy-nicht-eintragbar-fuer-bereich-unterhaltungsveranstaltungen-27-w-pat-84-10-bundespatentgericht--20101011.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 11.10.2010 - Az.: 27 W (pat( 84/10).

Die Richter des BPatG lehnten die begehrte Markeneintragung ab. Die Robenträger erklärten, dass die Wortfolge aus einfachsten englischen Wörtern zusammengesetzt sei. Jeder durchschnittliche Kunde werde diese Worte ohne Schwierigkeiten mit "stürmisch, wild, jung und attraktiv" übersetzen können.

Bei dieser Wortfolge handle es sich daher um eine in der Werbung übliche Anpreisung, der kein herkunftsweisender Charakter zukomme. Einen bestimmten Dienstleister werde der angesprochene Verkehrskreis hiermit nicht in Verbindung bringen. Eine Markenanmeldung komme daher für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen nicht in Betracht.

Rechts-News durch­suchen

16. April 2026
"Easyprep" bleibt für Bau- und Malerprodukte ohne Markenschutz, weil Kunden den Begriff nur als "einfache Vorbereitung" verstehen.
ganzen Text lesen
31. März 2026
Eine Marke mit erfundener Jahreszahl kann irreführend sein, wenn sie fälschlich Tradition, Prestige und besondere Qualität suggeriert.
ganzen Text lesen
16. März 2026
Es kann verhältnismäßig sein, nachgeahmte, markenverletzende Porsche-Fahrzeuge vollständig vernichten zu müssen.
ganzen Text lesen
09. März 2026
Ein Mitbewerber kann Markenverletzungen eines Konkurrenten nicht über das Wettbewerbsrecht verfolgen, sondern nur der Markeninhaber selbst.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen