Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Markenrecht

BPatG: Kein Markenschutz für sittenwidrige Bezeichnung "ARSCHLECKEN24"

Die Bezeichnung "ARSCHLECKEN24" kann nicht als Marke eingetragen werden, weil der Begriff gegen die guten Sitten verstößt <link http: www.online-und-recht.de urteile arschlecken24-als-marke-wegen-sittenwidrigkeit-nicht-eintragbar-26-w-pat-31-10-bundespatentgericht--20110209.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Urt. v. 09.02.2011 - Az.: 26 W (pat) 31/10)).

Das Wort verletzte das Anstandsgefühl aller billig und gerecht denkenden Menschen, so die Richter. Es liege daher ein Eintragsungshindernis vor.

Ein beachtlicher Teil der angesprochenen Verbraucher werde sich sittlich, politisch oder religiös verletzt fühlen. Denn "ARSCHLECKEN24" werde nicht nur im Sinne von "Rutsch mir den Buckel herunter" verstanden, sondern eher als grobe Geschmacksverletzung angesehen.

Dieser Eindruck werde massiv dadurch verstärkt, dass die Zahl "24" als Bestandteil vorliege, den der durchschnittliche Verbraucher als "Arschlecken rund um die Uhr" verstehen werde. Insgesamt sei die Bezeichnung daher grob anstössig.

Rechts-News durch­suchen

13. August 2026
Da die Zahl „420“ als gängiger Code für Cannabis gilt, kann sie nicht als Marke für zahlreiche Waren und Dienstleistungen eingetragen werden.
ganzen Text lesen
23. Juli 2026
Wer künstliche Intelligenz im Firmenamen trägt, verliert den Markenschutz, wenn der Begriff nur das Produkt beschreibt und nicht auf seine Herkunft…
ganzen Text lesen
16. Juni 2026
Google haftet nicht für KI-Übersichten zu Duftzwillingen: Markenrechtliche Ansprüche scheitern an fehlender markenmäßiger Nutzung.
ganzen Text lesen
15. Juni 2026
Die New York Times scheitert vor Gericht: Für das Wort "Wordle" bestehen in Deutschland keine älteren Markenrechte.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen