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Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamburg: Kein Urheberrechtsverstoß an Datenbank von "autoscout24.de"

Das urheberrechtliche Datenbankrecht von "autoscout24.de" wird nicht verletzt, wenn ein Nutzer über die Software "AUTOBINGOOO" die Online-Börse nach Angeboten durchsucht, so das OLG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile autobingooo-darf-online-datenbank-von-autoscout24-auslesen-5-u-101-08-oberlandesgericht-hamburg-20090416.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 16.04.2009 - Az.: 5 U 101/08).

Klägerin war das Online-Portal "autoscout24.de". Die Beklagte vertrieb die Software  "AUTOBINGOOO". Mittels dieses Programmes konnten die Daten mehrerer Online-Autobörsen gleichzeitig ausgelesen werden. In bestimmten, vom User vorgegebenen Zeitintervallen wurden die Ergebnisse dann angezeigt.

Die Klägerin sah darin eine unzulässige Nutzung ihrer Online-Datenbank.

Zu Unrecht wie die Hamburger Richter nun entschieden.

Zwar handle es sich bei den online abrufbaren Informationen unzweifelhaft um eine urheberrechtlich geschützte Datenbank. Eine Rechtsverletzung finde aber nur dann statt, wenn ein wesentlicher Teil vervielfältigt werde. 

Dabei sei nicht auf die Gesamtheit aller User abzustellen, sondern vielmehr sei nur relevant, in welchem Umfang der einzelne Nutzer die Datenbank verwende.

Und dieses Zugreifen durch den einzelnen Verwender geschehe grundsätzlich nicht in einem solchen Umfang, dass wesentliche Teile der Datenbank kopiert würden. Vielmehr würde immer nur ein unerheblicher Bereich ausgelesen.

Daher liege keine Urheberrechtsverletzung vor und die Software sei legal.

 

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