Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Markenrecht

BPatG: Keine Markenfähigkeit des Begriffs "SchliessAb"

Die Bezeichnung "SchliessAb" ist für die Bereiche Schlüssel und Zubehör nicht als Marke eintragungsfähig, weil die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt <link http: www.online-und-recht.de urteile schliessab-als-marke-fuer-schluessel-und-zubehoer-nicht-eintragbar-30-w-pat-45-09-bundespatentgericht--20091217.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 17.12.2009 - Az.: 30 W (pat) 45/09).

Der Verbraucher werde das Schlagwort unmittelbar mit den Dienstleistungen verbinden, so dass ihm keine eigene Bedeutung zukomme. Im Vordergrund stehe hier lediglich die beschreibende Aussage, die keinerlei unmittelbare Hinweisfunktion habe.

Daher könne der Begriff nicht als Marke geschützt werden.

Rechts-News durch­suchen

21. Oktober 2026
Wenn das Publikum eine Bezeichnung lediglich als sachliche Beschreibung einer Funktion versteht (hier: SMARTPORT), kann für sie kein Markenschutz…
ganzen Text lesen
20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen
06. Oktober 2026
Wer einen bekannten Veranstaltungsnamen wie „Super Bowl” als Marke für Lebensmittel schützen lassen will, scheitert, wenn die Verbraucher darin keinen…
ganzen Text lesen
01. Oktober 2026
Wer denselben prägenden Familiennamen wie ein etablierter Wettbewerber verwendet, ohne hinreichend klare Unterscheidungsmerkmale zu schaffen, handelt…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen