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Kategorie: Onlinerecht

OLG Zweibrücken: Keine Störerhaftung des Betreibers eines Internet-Forums für rechtswidrige Beiträge Dritter

Das OLG Zweibrücken <link http: www.foren-und-recht.de urteile internet-forum-betreiber-haftet-nicht-fuer-urheberrechtsverletzungen-dritter-4-u-139-08-oberlandesgericht-zweibruecken-20090514.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 14.05.2009 - Az.: 4 U 139/08) hat entschieden, dass der Betreiber eines Internet-Forums nicht für fremde Urheberrechtsverletzungen haftet.

Die Beklagte unterhielt ein Portal für Fotografie-Interessierte. Die User hatten dabei die Möglichkeit, eigene Fotos hochzuladen und für die Öffentlichkeit zu präsentieren. In der Grundversion war die Nutzung kostenlos, erst bei umfangreichen Uploads war die Leistung entgeltpflichtig. In den AGB  räumte sich die Beklagte umfangreiche Nutzungsrechte ein.

Ein Dritter veröffentlichte unerlaubt Bilder der Klägerin, die daraufhin die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch nahm.

Zu Unrecht wie die Zweibrücker Richter nun entschieden.

Alleine die Tatsache. dass die Beklagte über die teilweise kostenpflichtigen Mitgliedschaften finanziell an dem Einstellen der Bilder profitiere, begründe noch kein zu Eigen machen der Fotos. Es verhalte sich vielmehr so, dass die Vergütungsverpflichtung bei Nutzung eines Forums unerheblich sei.

Eine möglicherweise bestehende Prüfungspflicht der Uploads könne nicht so weit gehen, dass das grundsätzlich zulässige Geschäftsmodell eines Foren-Betreibers nicht mehr durchgeführt werden könne. In der Vergütungsverpflichtung allein könne kein zu Eigen machen liegen, weil andernfalls jeder kommerzielle Betreiber für jede bereit gestellte Information verantwortlich wäre, unabhängig davon, wer diese Information erbringe. Damit wäre nahezu jedes auf das Internet bezogene Geschäftsmodell gefährdet.

Eine Haftung sei auch nicht deswegen zu bejahen, weil die Beklagte sich umfangreiche Nutzungsrechte von den Usern einräumen lasse. Es sei rechtlich und technisch notwendig, dass die Beklagte sich diese Rechte übertragen lasse, andernfalls könne sie ihre DIenste gar nicht in dieser Form anbieten.

Kommentar von RA Dr. Bahr:
Das OLG Zweibrücken äußert hier die genau gegenteilige Ansicht zum LG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile haftung-einer-internet-plattform-fuer-fremde-urheberrechtsverletzungen-landgericht-koeln-20080409.html _blank>(Urt. v. 09.04.2008 - Az.: 28 O 690/07), das entschieden hat, dass eine Internet-Plattform bereits dann für fremde Urheberrechtsverletzungen haftet, wenn sie sich eigene Nutzungsrechte an den Inhalten einräumen lässt.

 

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