"Kids Kiosk" ist nicht als Marke für Eis und Süßigkeiten eintragungsfähig, da dem Begriff die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt, so das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile kids-kiosk-als-marke-fuer-eis-und-suessigkeiten-nicht-eintragbar-25-w-pat-120-09-bundespatentgericht--20090825.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 25.08.2009 - Az.: 25 W (pat) 120/09).
Der Begriff werde von den Verbrauchern typischerweise mit einer Verkaufsstätte assoziiert, die sich in besonderer Weise an Kinder und Jugendliche richte.
Dies bedeute jedoch nicht, dass damit die notwendige Unterscheidungskraft gegeben sei. Denn auch bei großzügiger Betrachtungsweise sei davon auszugehen, dass mit der Bezeichnung "Kids Kiosk" kein herkunftsbezogener Hinweis auf die beanspruchten Waren verbunden werde.