Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Frankfurt a.M.: Kleckerlätze sind urheberrechtlich nicht geschützt

Kleckerlätze sind urheberrechtlich nicht geschützt, wenn ihnen die urheberrechtliche Schöpfungshöhe fehlt <link http: www.online-und-recht.de urteile kleckerlatz-nicht-urheberrechtlich-geschuetzt-landgericht-frankfurt_am-20170914 _blank external-link-new-window>(LG Frankfurt a.M., Urt. v. 14.09.2017 - Az.: 2-03 O 416/16).

In der rechtlichen Auseinandersetzung ging es um den urheberrechtlichen Schutz eines Kleckerlatzes, d.h. eines Schutzes, um sich beim Essen nicht vollzukleckern.

Die Frankfurter Richter betonten zwar die grundsätzliche Möglichkeit einer solchen Absicherung. Denn Zeichnungen, Gemälde, Stiche oder Plastiken seien in der Regel urheberrechtlich geschützt. Die Rechtsprechung würde insoweit geringe Anforderungen stellen.

Erforderlich sei jedoch, dass das Werk über ein gewisses Mindestmaß an Individualität verfüge. Es müsse eine Gestaltungshöhe erreichen, die es rechtfertige, von einer "künstlerischen Leistung" zu sprechen.

Im vorliegenden Fall konnten die Juristen eine solche Schöpfungsqualität nicht erkennen. Es handle sich um eine bloße Abbildung äußerer Formen, ohne dass eine besondere Individualität oder sonstige Eigenheiten erkennbar seien. Dem Produkt fehle daher insoweit die notwendige schöpferische Höhe, so dass es nicht urheberrechtlich geschützt sei.

Rechts-News durch­suchen

04. August 2026
Wer einen Fernsehpreis verleiht, darf nicht den Eindruck erwecken, eine Staffel sei nur von zwei Regisseuren verantwortet worden, obwohl ein dritter…
ganzen Text lesen
03. August 2026
Das LG München I verurteilte SUNO wegen Urheberrechtsverletzungen durch KI-Training und Musikwiedergabe in Outputs.
ganzen Text lesen
31. Juli 2026
Symbole in Bauzeichnungen sind nicht urheberrechtlich geschützt, sofern sie Alltagsgegenstände möglichst klar und herstellerneutral abbilden und kaum…
ganzen Text lesen
27. Juli 2026
Behörden dürfen Gutachten im Beteiligungsverfahren offenlegen, ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen