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Kategorie: Onlinerecht

BGH: Kündigung eines Internet-System-Vertrages jederzeit möglich

Ein Internet-System-Vertrag ist jederzeit kündbar, auch wenn vertraglich eine längere Laufzeit vereinbart wurde <link http: www.online-und-recht.de urteile kuendigung-kann-in-agb-von-internet-system-vertrag-nicht-ausgeschlossen-werden-vii-zr-133-10-bundesgerichtshof--20110127.html _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 27.01.2011 - Az.: VII ZR 133/10).

Zum zweiten Mal hatte sich der BGH mit den Internet-System-Verträgen der Euroweb Internet GmbH zu beschäftigen. Im März 2010 hatten die Robenträger bereits entschieden, dass der Vertrag als Werkvertrag zu klassifizieren sei <link http: www.online-und-recht.de urteile internet-system-vertrag-als-werkvertrag-einzustufen-iii-zr-79-09-bundesgerichtshof--20100304.html _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 04.03.2010 - Az.: III ZR 79/09). Seitdem war bei den Instanzgerichten umstritten, ob ein solcher Vertrag sofort kündbar ist, auch wenn vertraglich eine längere Laufzeit vereinbart ist.

Die Karlsruher Richter bejahten im vorliegenden Fall die Möglichkeit der sofortigen Kündigung. Es sei mit dem Wesen des Werkvertrages nicht vereinbar, wenn der Kunde längerfristig gebunden werde, obgleich die Erreichung des Vertragszieles nicht gegeben sei.

Kündige der Auftraggeber den Vertrag, so stehe dem Unternehmer jedoch hinsichtlich der restlichen Laufzeit im Zweifel ein Ausgleichsanspruch zu. Die Höhe ergebe sich aus der Differenz zwischen der vereinbarten Vergütung und den ersparten Aufwendungen für die nicht erbrachten Leistungen.

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